Wollhaus-Raser verliert Klage: Abschiebung genehmigt
Source: stimme.de
TL;DR
- Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage des Wollhaus-Rasers gegen seine Abschiebung ab.
- Der 24-jährige Türke sitzt neun Jahre Haft wegen Mordes an einem Familienvater ab, nach Raserunfall mit 100 km/h in 40er-Zone.
- Abschiebung in die Türkei möglich nach Hälfte der Strafe, mit achtjährigem Einreiseverbot.
The story at a glance
Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied am 7. April 2026, dass der 24-jährige türkische Staatsbürger, bekannt als Wollhaus-Raser, abgeschoben werden kann. Er hatte gegen die Ausweisungsverfügung des Regierungspräsidiums Stuttgart geklagt, die im November 2025 erteilt wurde. Der Fall wird jetzt berichtet, weil das Gericht seine Klage abwies und die Abschiebung freigab. Der Mann verursachte 12. Februar 2023 in Heilbronn einen tödlichen Unfall.
Key points
- Unfall: Der damals 21-Jährige raste mit ca. 100 km/h durch die Wollhausstraße (max. 40 km/h), prallte frontal in einen Mercedes einer Familie; Vater (42) starb sofort, Mutter schwer verletzt, zwei Kinder leicht.
- Urteil Heilbronn: Landgericht verurteilte ihn 22. April 2024 zu neun Jahren Jugendhaft wegen Mordes (Heimtücke) und dreifachem versuchten Mord; BGH bestätigte rechtskräftig.
- Abschiebungspläne: Land Baden-Württemberg strebt Ausweisung an, da er schwere Straftaten beging; Ausweisungsverfügung November 2025, Einreiseverbot acht Jahre in Deutschland/EU.
- Klageargumente: Er beruft sich auf Menschenrechtskonvention, betont Reue, laufende Therapie, Verwurzelung in Deutschland (hier geboren, nur Deutsch sprechend), fehlende Türkei-Bezüge.
- Gerichtsentscheid: Klage abgewiesen, da keine Gewähr für fehlende Gefahr; Abschiebung erst nach Hälfte Strafe (frühestens August 2027), Anwalt plant Berufung.
Details and context
Der Verurteilte ist Kurde mit türkischer Staatsbürgerschaft, in Heilbronn aufgewachsen, aber ohne deutsche Papiere. Das Gericht wog öffentliches Interesse an Abschiebung (schwere Gewaltstraftat) schwerer als Bleibeinteressen.
Staatssekretär Siegfried Lorek (CDU) betonte früh: „Wer schwere Straftaten begeht, muss Deutschland verlassen.“ Experten sahen Ausgang vorab als offen, da Einzelfall-Abwägung; bei schweren Taten wie Mord aber hohe Abschiebewahrscheinlichkeit.
Abschiebung erfolgt begleitet, Kosten (ca. 3000–5000 Euro) trägt er oder Land vorstreckt; in Türkei keine Reststrafe, aber Wehrpflicht möglich.
Key quotes
- „Wer schwere Straftaten begeht, muss Deutschland verlassen.“ – Siegfried Lorek, Staatssekretär Justizministerium Baden-Württemberg.[[1]](https://www.stimme.de/heilbronn/stadt-heilbronn/wollhaus-raser-mord-urteil-haft-strafe-gericht-stuttgart-verhandlung-prozess-abschiebung-tuerkei-liveblog-art-5159146)[[2]](https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/wollhaus-raser-entscheidung-abschiebung-100.html)
Why it matters
Schwere Verkehrsunfälle durch Rasen führen zunehmend zu Mordurteilen und Abschiebungen bei Ausländern, was Prävention und Härte signalisiert. Betroffene wie Opferfamilien sehen Gerechtigkeit, während Ausländer mit Migrationshintergrund spüren, dass Strafe bleibende Folgen hat. Beobachten Sie eine mögliche Berufung und tatsächliche Abschiebung, deren Vollzug vom Regierungspräsidium Karlsruhe abhängt.