**Ostseestrände bleiben Gemeingut – kein Platz für Privatstrände**
Source: ln-online.de
- Deutsche Ostseestrände bleiben dauerhaft öffentlich zugänglich, Privatstrände sind verboten.
- Gericht in Ostholstein stoppt Versuch, Strandabschnitt abzusperren.
- Grundgesetz schützt Strände als öffentliches Gut für alle.
In Ostholstein hat ein Gericht klargestellt, dass Ostseestrände in Deutschland öffentliches Gemeingut sind und nicht privatisiert werden dürfen. Ein Hotelbetreiber wollte einen Strandabschnitt für Gäste reservieren, scheiterte aber rechtlich. Das Thema betrifft Millionen Urlauber, die freien Zugang zu Deutschlands 964 Kilometern Ostseeküste erwarten.