**Ostseestrände bleiben Gemeingut – kein Platz für Privatstrände**

Source: ln-online.de

In Ostholstein hat ein Gericht klargestellt, dass Ostseestrände in Deutschland öffentliches Gemeingut sind und nicht privatisiert werden dürfen. Ein Hotelbetreiber wollte einen Strandabschnitt für Gäste reservieren, scheiterte aber rechtlich. Das Thema betrifft Millionen Urlauber, die freien Zugang zu Deutschlands 964 Kilometern Ostseeküste erwarten.