Zürcher Steuerabzüge: Häufige Fallstricke
Source: tagesanzeiger.ch
TL;DR
- Steuertelefon-Zusammenfassung: Der «Tages-Anzeiger» fasst Antworten von Experten auf häufige Fragen zur Zürcher Steuererklärung 2025 zusammen, eine Woche vor Fristablauf.
- 56 Fragen Beantwortet: Experten wie Markus Wiederkehr und Monika Peter klären Abzüge bei Familie, Immobilien und Fristen anhand realer Leserfragen.
- Praktische Tipps: Leser lernen, wann Unterstützungsabzüge scheitern, Photovoltaik-Kosten nachzumelden sind und Auslandsimmobilien zu deklarieren.
The story at a glance
Der Artikel des «Tages-Anzeigers» gibt Antworten auf 56 Leserfragen zum Steuertelefon, gestellt an Experten wie Markus Wiederkehr, Monika Peter, Markéta Vanek und Christian Götz. Er beleuchtet gängige Fallstricke bei Abzügen in der Zürcher Steuererklärung für 2025, wie vergessene Pauschalen oder Immobilien im Ausland. Der Text erscheint am 25. März 2026, eine Woche vor der Abgabefrist am 31. März.
Key points
- Unterstützungsabzug nur bei dauerhafter Bedürftigkeit durch Alter oder Gebrechen möglich, nicht bei Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfe.
- Pauschaler Kinderabzug bleibt bei volljähriger Tochter in Erstausbildung geltend, Alimente aber nicht.
- Kosten für Altersheim des Vaters abziehbar nur vom Vater selbst, nicht vom Unterstützer.
- Nach Veranlagung 30 Tage Einsprachefrist für vergessene Abzüge wie pauschalen Kinderabzug.
- Flugkosten für Weiterbildung nach Rechnungsdatum periodisieren; Kurs absetzbar, wenn beruflich.
- Halbwaisenrente ab Volljährigkeit beim Kind versteuern, nicht mehr bei der Mutter.
- Anwaltskosten bei Liegenschaftsschaden als Unterhaltskosten abziehbar, unabhängig vom Prozessausgang.
- Photovoltaik-Kosten vor definitiver Veranlagung per Rektifikat nachmelden; Subventionen als Einkommen deklarieren.
- Auslandsimmobilien mit geschätztem Wert angeben; leerstehend ohne Vermietungsversuch Eigenmietwert versteuern.
- Erbschaft mit Nutzniessung transparent im Verzeichnis listen, steuerbar bei Nutzniessern.
Details and context
Der Artikel gliedert sich in Themen wie Familie, Fristen, Immobilien und Auslandsvermögen. Häufige Fehler sind falsche Einschätzungen von Abzügen, z. B. dass Reinigungskraft-Kosten keine Liegenschaftsunterhalt sind. Bei Photovoltaik-Anlagen müssen Investitionen als energiesparend abgesetzt werden, Subventionen jedoch einkommensteuerpflichtig gemeldet werden.[[1]](https://www.tagesanzeiger.ch/steuererklaerung-zuerich-diese-abzuege-koennen-sie-machen-118987730433)[[2]](https://www.zh.ch/de/steuern-finanzen/steuern/steuern-natuerliche-personen/steuerwissen-natuerliche-personen.html)
Für Erbschaften im Ausland gilt: Sobald Anspruch besteht, deklarieren, auch bei Verzögerungen. Das Periodizitätsprinzip bei Ausgaben wie Flügen verhindert Doppelzählung über Jahre. Experten raten zu Nachweisen wie Inseraten für Leerstände.
Key quotes
Keine direkten Zitate der Experten im artikulierten Text; Antworten sind paraphrasiert.
Why it matters
Viele Zürcher übersehen Abzüge oder Fristen, was zu höheren Steuern oder Nachforderungen führt. Betroffene sparen durch korrekte Deklaration von Familien- oder Immobilienabzügen bares Geld, vermeiden Strafen und gewinnen Klarheit zu Auslandskomplexitäten. Beobachten Sie Fristverlängerungen und Wegleitungen des Kantons Zürich für 2025, da Anpassungen wie Teuerungsausgleiche ab 2026 greifen.[[3]](https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/steuern-finanzen/steuern/natuerlichepersonen/2026/est-wegleitungen-uj/305%20Wegleitung%20ZH%202026%20UJ%20bf.pdf)