Gericht begründet *Correctiv*-Verbot – Berufung angekündigt

Source: epochtimes.de

TL;DR

The story at a glance

Das Landgericht Berlin II hat im März Correctiv die Verbreitung dreier Sätze aus Artikeln zum Potsdamer Treffen verboten und die Begründung veröffentlicht. Beteiligt sind Correctiv-Redakteure, AfD-nahe Kläger und Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau. Die Berichterstattung kommt jetzt, weil die Urteilsbegründung vorliegt; im Dezember hatte das Landgericht Hamburg die Recherche anders bewertet.

Key points

Details and context

Das Potsdamer Treffen 2023 sorgte für Demos gegen Rechtsextremismus, mit Zuspruch von Verfassungsschutz und Steinmeier. Correctiv wirft Klägern politische Motive vor, da deren Kanzlei AfD-Funktionäre vertritt. Medien wie ARD, ZDF und Spiegel hatten die Recherche ähnlich interpretiert, was das Gericht kritisiert.

Journalist Brennecke betont, das Verbot treffe alle kernaussagenreichen Elemente: Ausweisungspläne, Ausbürgerung und Verfassungswidrigkeit. Früher änderte Correctiv den "Masterplan"-Begriff online nach Verfassungsschutz-Kritik.

Key quotes

Why it matters

Das Urteil unterstreicht Grenzen investigativer Berichterstattung über Rechtsextremismus und Potsdam-Treffen. Leser und Medien müssen nun differenzierter mit Correctiv-Behauptungen umgehen, da Kernvorwürfe gerichtlich als unwahr gelten. Beobachten Sie die Berufung, die das Urteil kippen könnte.