Gericht begründet *Correctiv*-Verbot – Berufung angekündigt
Source: epochtimes.de
TL;DR
- Berliner Landgericht II verbietet Correctiv drei Passagen aus Potsdam-Treffen-Artikeln als unwahr.
- Gericht nennt "Masterplan"-Darstellung im Wesentlichen unwahr, unklar und ungenau.
- Correctiv kündigt Berufung an und sieht politischen Druck der Neuen Rechten.
The story at a glance
Das Landgericht Berlin II hat im März Correctiv die Verbreitung dreier Sätze aus Artikeln zum Potsdamer Treffen verboten und die Begründung veröffentlicht. Beteiligt sind Correctiv-Redakteure, AfD-nahe Kläger und Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau. Die Berichterstattung kommt jetzt, weil die Urteilsbegründung vorliegt; im Dezember hatte das Landgericht Hamburg die Recherche anders bewertet.
Key points
- Gericht verbietet Sätze über Gerrit Huys Vorschlag zur Entziehung deutscher Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern, Sellners Ausbürgerungsidee und einen verfassungswidrigen "Masterplan" zur Ausweisung Deutscher.
- Begründung: Die "Masterplan"-Ausführung ist "im Wesentlichen unwahr, unklar, ungenau und unvollständig".
- Urteil ist nicht rechtskräftig; Correctiv plant Berufung und spricht von politischer Einschüchterung durch AfD-verknüpfte Kanzlei.
- Landgericht Hamburg urteilte 2023 günstiger für Correctiv; ZDF durfte ähnliche Berichte nicht verbreiten.
- Martin Sellner klagte erfolgreich gegen Aufenthaltsverbot in Potsdam.
- AfD liegt erstmals vor der Union im Politbarometer.
Details and context
Das Potsdamer Treffen 2023 sorgte für Demos gegen Rechtsextremismus, mit Zuspruch von Verfassungsschutz und Steinmeier. Correctiv wirft Klägern politische Motive vor, da deren Kanzlei AfD-Funktionäre vertritt. Medien wie ARD, ZDF und Spiegel hatten die Recherche ähnlich interpretiert, was das Gericht kritisiert.
Journalist Brennecke betont, das Verbot treffe alle kernaussagenreichen Elemente: Ausweisungspläne, Ausbürgerung und Verfassungswidrigkeit. Früher änderte Correctiv den "Masterplan"-Begriff online nach Verfassungsschutz-Kritik.
Key quotes
- „Im Wesentlichen unwahr, gleichzeitig unklar, ungenau und unvollständig.“ (Landgericht Berlin II zur Masterplan-Darstellung)
- „Wir lassen uns nicht einschüchtern.“ (Correctiv zu politischem Druck)
Why it matters
Das Urteil unterstreicht Grenzen investigativer Berichterstattung über Rechtsextremismus und Potsdam-Treffen. Leser und Medien müssen nun differenzierter mit Correctiv-Behauptungen umgehen, da Kernvorwürfe gerichtlich als unwahr gelten. Beobachten Sie die Berufung, die das Urteil kippen könnte.